Wieder eine Panikmail: "Grundrecht auf Gesundheit bedroht".

06.11.13

Mit dem Betreff "Grundrecht auf Gesundheit bedroht" oder ähnlichen beängstigenden Formulierungen sind seit einigen Wochen wieder Panikmails in Umlauf. Finden Sie hier unsere Stellungnahme dazu.

Maileingang Rufzeichen © Adobe Stock

Hier ein Beispiel einer solchen Mail:

Liebe FreundInnen!

Es geht uns alle an!
Jeder hat das Recht, sich alternativ behandeln zu lassen!

Die EU bedroht mit der Verordnung 1924/2012 unsere Versorgung mit altbewährten Naturstoffen und Nahrungsergängzungsmitteln.

Es eilt, denn es müssen rechtzeitig 1 Million Unterzeichner EU-weit zusammenkommen.
In Amerika hat es die Bevölkerung geschafft, diese Reglementierungen zu verhindern, was einen Boom und eine Preissenkung bei Nahrungsergänzungen zur Folge hatte. In Kanada ist das Gegenteil passiert – dort verschwanden über Nacht eine riesige Menge an rezeptfreien Nahrungsergänzungsmitteln aus den Regalen.

Das muss in Europa unbedingt verhindert werden! Bitte informieren und unterzeichnen. Danke!

www.pranaverein.at/files/Grundrecht-auf-Gesundheit.pdf

Unsere Stellungnahme dazu:

Wir möchten gerne der Weiterleitung solcher Mails und der damit verbundenen Panikerzeugung entgegenwirken, weshalb wir dazu gerne klarstellen:

Eine Verordnung 1924/2012 existiert nicht.

Einem Video, dass ebenfalls zu diesem Thema verbreitet wird ist zu entnehmen, dass der Mail/Unterschriftenaufforderung wohl die Verordnung 1924/2006 zu Grunde liegt. Hierzu folgende Information:

Am 1. Juli 2007 ist die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Kennzeichnung und Werbung von Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel und gilt unmittelbar in allen europäischen Mitgliedstaaten. Die Verordnung bestimmt, dass ab dem 14. Dezember 2012 in der Werbung und auf der Verpackung von Produkten nur noch Claims verwendet werden dürfen, die entweder ausdrücklich zugelassen sind oder sich in einem aktuellen Zulassungsverfahren befinden.

Wir raten davon ab hier Daten für die „Unterzeichnung der Petition“ weiterzugeben, da es möglicherweise um reine Datensammlung geht.